Arbeitgeber
Spezielle Informationen für Arbeitgeber
Betriebsprüfdienst / Prüfbüros
Seit dem 1.1.1999 sind ausschließlich die Rentenversicherungsträger für die Betriebsprüfungen zuständig.Die Prüfung erfolgt in erster Linie durch die Betriebsprüfer im persönlichen Kontakt mit Arbeitgebern und Steuerberatern.
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Publikationen, Vorträge und Termine
Spezielle Publikationen für Arbeitgeber & Steuerberater, Vortagstermine und Veranstaltungsorte.
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Gleitzone
Mit Wirkung vom 01.04.2003 wurde die Gleitzone für den Niedriglohnbereich eingeführt. Eine Gleitzone liegt bei einem Beschäftigungsverhältnis vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt zwischen 400,01 und 800,00 Euro im Monat liegt und die Grenze von 800,00 Euro im Monat regelmäßig nicht überschreitet; bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgebend (§ 20 Abs. 2 SGB IV).
Künstlersozialabgabe
Seit Mitte 2007 sind die Rentenversicherungsträger auch für die Prüfung der Künstlersozialabgabe zuständig.
Meldeverfahren nach der DEÜV
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen die Kranken- und Pflegekassen, Rentenversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit unter anderem Informationen über beschäftigte Arbeitnehmer. Aus diesem Grund müssen alle Arbeitgeber für die bei ihnen Beschäftigten Meldungen erstatten, welche beispielsweise dazu dienen, die Ansprüche der Beschäftigten auf Leistungen gegenüber den zuständigen Versicherungsträgern sicherzustellen.
elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)
Nach dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze wird mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in der Sozialversicherung die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) eingeführt. Das Verfahren sieht die Annahme der zur Durchführung einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV notwendigen Arbeitgeberdaten im elektronischen Verfahren vor.Voraussichtlich ab Anfang Oktober 2011 wird eine Pilotphase mit interessierten Arbeitgebern und Steuerberatern durchgeführt, sofern der jeweilige Softwarehersteller das Verfahren unterstützt. Ab April 2012 soll das Verfahren allen Arbeitgebern angeboten werden.
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Mitarbeiter langfristig krank! - Was tun?
Kranke Mitarbeiter sind für jedes Unternehmen teuer. Die Ausfallzeiten führen zu direkten Kosten durch Entgeltfortzahlung und Produktionsausfall. Fast immer gehen mit dem Ausfall eines Mitarbeiters organisatorische und logistische Probleme einher. Leistungen zur Teilhabe können die Kosten senken und Ihren Mitarbeiter wieder leistungsfähiger machen.
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Seit dem 1.5.2004 hat der Arbeitsgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement vorzuhalten. Unabhängig von einer Schwerbehinderung soll jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin geholfen werden, nach sechswöchiger oder wiederholter Arbeitsunfähigkeit wieder im Betrieb arbeiten zu können.
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Betriebsservice Gesunde Arbeit
Mitarbeiter der Rentenversicherung suchen Unternehmen auf, um über Betriebliches Gesundheitsmanagement und andere Fragen zu Gesundheitsthemen im Betrieb aufzuklären. Sie unterstützen die Unternehmen bei der Einführung und beziehen geeignete Partner und Leistungspartner ein.
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Deutsche Rentenversicherung Westfalen
23.01.2012









