Leistungen
Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet zwischen 4 Arten von Reha-Leistungen: die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wie Umschulungen oder Weiterbildungen, die ergänzenden Leistungen beispielsweise Übergangsgeld oder Kosten für Haushaltshilfen und die sonstigen Leistungen wie Rehabilitationen nach Krebserkrankungen sowie Rehabilitationen für Kinder von Versicherten.
Medizinische Rehabilitation
Wenn Ihre Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben erheblich gefährdet oder gemindert ist, soll Sie die medizinische Rehabilitation wieder fit für den Beruf machen. In erster Linie gehört dazu die stationäre Rehabilitation. Dabei sind Sie ganztägig mit Unterkunft und Verpflegung in einer Rehabilitationseinrichtung untergebracht. Neben stationären Leistungen gibt es auch die ganztägig ambulante Rehabilitation.
Anschlussrehabilitation
Eine besondere Form der Rehabilitation ist die Anschlussrehabilitation (AHB). Sie bietet Ihnen die Möglichkeit, unmittelbar nach der Akutbehandlung in einem Krankenhaus - zum Beispiel nach einem Herzinfarkt oder einer Operation - an einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation teilzunehmen.
Onkologische Rehabilitation
Nach einer abgeschlossenen Behandlung wegen einer Krebserkrankung können Sie eine medizinische Rehabilitation erhalten, um die Erfolge der Behandlung zu sichern.
Entwöhnungsbehandlung
Entwöhnungsbehandlungen sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die Sie erhalten können, wenn eine stoffgebundene Suchterkrankung (Alkohol-, Medikamenten-, Drogenabhängigkeit) vorliegt.
Rehabilitationsnachsorge
Leistungen der Deutschen Rentenversicherung Westfalen nach der medizinischen Rehabilitation.
Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen das Ziel, bei erheblicher Gefährdung beziehungsweise Minderung der Erwerbsfähigkeit den Verbleib im Arbeitsleben dauerhaft zu sichern. Hierzu werden eine Vielzahl von Leistungen angeboten.
Persönliches Budget
Leistungen zur Teilhabe werden im Grundsatz als Sachleistungen erbracht. Allerdings sieht das SGB IX vor, dass die Rehabilitationsträger Leistungen auch in Form des Persönlichen Budgets erbringen können. Es soll Anspruchsberechtigten in stärkerem Maße ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
Deutsche Rentenversicherung Westfalen
26.04.2012









