Februar 2010: Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten
Wie die gesetzliche Rentenversicherung bei dem Verlust eines Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners hilft, war Thema des Monats Januar. Warum und wie Einkommen auf Hinterbliebenen- und Waisenrente anzurechnen ist, wird im Folgenden beschrieben.
Renten an Hinterbliebene erfüllen eine Unterhaltsersatzfunktion; d. h. sie ersetzen zumindest teilweise den bisherigen Unterhaltsanteil des Verstorbenen am Familieneinkommen. Haben Sie neben Ihrer Hinterbliebenenrente noch eigene Einkünfte, sind diese in bestimmtem Umfang auf Ihre Hinterbliebenenrente anzurechnen.
Welche Einkünfte angerechnet werden und wie die Einkommensanrechnung funktioniert erklären die folgenden Seiten.
Die Einkommensanrechnung wurde 1986 mit der Reform des Hinterbliebenenrentenrechts eingeführt. Witwer konnten eine Hinterbliebenenrente bis dahin nur unter erschwerten Bedingungen erhalten. Eine Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten gab es zu diesem Zeitpunkt nicht. Seit dem Jahr 1986 gilt: „Gleiches Recht für alle.“ Ob Witwe oder Witwer – für beide gelten die gleichen Bedingungen für einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Im Gegenzug wird aber eigenes Einkommen des Hinterbliebenen auf die Hinterbliebenenrenten angerechnet.
Weitere Fragen zur Einkommensanrechnung beantworten die Experten am kostenlosen Servicetelefon unter 0800- 10004800. Für eine persönliche Beratung und Antragsaufnahme stehen die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung gern zur Verfügung.
Einkommensanrechnung
Informationen zur Einkommensanrechnung
Mehr Information zum Thema: "Einkommensanrechnung"
Einkommensanrechnung
Informationen zur Einkommensanrechnung bei Vollwaisenrenten beziehungsweise Halbwaisenrenten
Mehr Information zum Thema: "Einkommensanrechnung"
Einkommensanrechnung
Informationen zur Einkommensanrechnung bei Erziehungsrente
Mehr Information zum Thema: "Einkommensanrechnung"
Deutsche Rentenversicherung Westfalen
01.02.2010