Leistungen

Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet zwischen 4 Arten von Reha-Leistungen: die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wie Umschulungen oder Weiterbildungen, die ergänzenden Leistungen beispielsweise Übergangsgeld oder Kosten für Haushaltshilfen und die sonstigen Leistungen wie Rehabilitationen nach Krebserkrankungen sowie Rehabilitationen für Kinder von Versicherten.

Medizinische Rehabilitation

Wenn Ihre Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben erheblich gefährdet oder gemindert ist, soll Sie die medizinische Rehabilitation wieder fit für den Beruf machen. In erster Linie gehört dazu die stationäre Rehabilitation. Dabei sind Sie ganztägig mit Unterkunft und Verpflegung in einer Rehabilitationseinrichtung untergebracht. Neben stationären Leistungen gibt es auch die ganztägig ambulante Rehabilitation.
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Anschlussrehabilitation

Eine besondere Form der Rehabilitation ist die Anschlussrehabilitation (AHB). Sie bietet Ihnen die Möglichkeit, unmittelbar nach der Akutbehandlung in einem Krankenhaus - zum Beispiel nach einem Herzinfarkt oder einer Operation - an einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation teilzunehmen.
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Onkologische Rehabilitation

Nach einer abgeschlossenen Behandlung wegen einer Krebserkrankung können Sie eine medizinische Rehabilitation erhalten, um die Erfolge der Behandlung zu sichern.
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Entwöhnungsbehandlung

Entwöhnungsbehandlungen sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die Sie erhalten können, wenn eine stoffgebundene Suchterkrankung (Alkohol-, Medikamenten-, Drogenabhängigkeit) vorliegt.
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Kinderrehabilitation

Kinder, deren Gesundheit beeinträchtigt ist und diese Krankheit voraussichtlich Auswirkungen auf die spätere Erwerbsfähigkeit hat, können eine Kinderrehabilitation erhalten. Die Leistung wird nur stationär in ausgewählten Kindereinrichtungen durchgeführt.
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Ambulante Folgeleistungen

Leistungen der Deutschen Rentenversicherung Westfalen nach der medizinischen Rehabilitation.
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Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen das Ziel, bei erheblicher Gefährdung beziehungsweise Minderung der Erwerbsfähigkeit den Verbleib im Arbeitsleben dauerhaft zu sichern. Hierzu werden eine Vielzahl von Leistungen angeboten.
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Persönliches Budget

Leistungen zur Teilhabe werden im Grundsatz als Sachleistungen erbracht. Allerdings sieht das SGB IX vor, dass die Rehabilitationsträger Leistungen auch in Form des Persönlichen Budgets erbringen können. Es soll Anspruchsberechtigten in stärkerem Maße ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
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Deutsche Rentenversicherung Westfalen

31.07.2007