Änderungen bei den Rentenzahlungen im Verhältnis zu den Niederlanden
Ab 01.01.2010 Direktzahlung im Verhältnis zu den Niederlanden:Aufgrund einer Vereinbarung der niederländischen und deutschen Ministerien verändern sich ab Januar 2010 die bisherigen Rechtsgrundlagen für die Rentenauszahlung im Verhältnis zu den Niederlanden. Für ca. 60.000 Bezieher einer deutschen Rente müssen daher die Zahlungsmodalitäten für die Rentenauszahlung angepasst werden.
Gleichzeitig wird die Rentenauszahlung auch an den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area - SEPA) angepasst. Im Gegensatz zu dem bisherigen Verfahren werden die Rentenbeträge dann künftig immer direkt von den jeweils zuständigen Rentenversicherungsträgern auf die Bankkonten der Berechtigten überwiesen.
Bisher bzw. bis Ende Dezember erfolgt die Auszahlung der Rentenbeträge nicht direkt, sondern über die Zahlverbindungsstellen, das Bureau voor Duitse Zaken (BDZ) für Zahlungen in die Niederlande, die Deutsche Rentenversicherung Westfalen für Zahlungen nach Deutschland und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für Zahlungen niederländischer Bergbaurenten nach Deutschland. Dieser Zwischenschritt entfällt ab Januar 2010.
In enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Post AG, Renten Service Berlin, sowie der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Rentenservice Knappschaft in Bochum, werden daher seit dem 30.06.2009 alle Bezieher einer deutschen Rente über die bevorstehende Zahlungsumstellung persönlich informiert. Ferner erhalten sie eine vorbereitete Zahlungserklärung, mit der die Bankverbindungsdaten im BIC/IBAN-Format ermittelt werden. Diese Schriftstücke, sowie evtl. notwendige Erinnerungen, sind in niederländischer und deutscher Sprache abgefasst.
Damit ab Januar 2010 keine Unterbrechung in der Rentenzahlung eintritt, sollte die Zahlungserklärung bis spätestens 08.12.2009 an die
Deutsche Post AG,
Niederlassung Renten Service,
13496 Berlin
Deutschland / Duitsland,
beziehungsweise an dieDeutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Dezernat IV.2 – Rentenservice Knappschaft
44781 Bochum
Deutschland / Duitsland,
zurückgeschickt werden.Sofern bis dahin keine Zahlungserklärung vorliegt, muss die Rentenzahlung vorsorglich eingestellt werden. Die zuständigen Rentenversicherungsträger werden diese Fälle dann gesondert aufgreifen und die weitere Rentenauszahlung umgehend klären.
Deutsche Rentenversicherung Westfalen
03.07.2009