Fragen und Antworten zum eSERVICE

Die Nutzung des eSERVICE erfordert grundsätzlich einige technische Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die Anwendung ohne Probleme genutzt werden kann.

Ich habe zu meiner Signtrust-Signaturkarte drei PIN-Nummern erhalten, zwei davon sind gleich. Welche brauche ich, um mich anzumelden?

Wenn Sie zum ersten Mal ihre Signaturkarte nutzen, müssen Sie sich erst registrieren lassen. Dafür hat der Hersteller zwei identische PIN-Nummern (Authentifizierungs- und Verschlüsselungs-PIN) beigefügt. Sie sorgen dafür, dass alle Daten verschlüsselt und Sie als Nutzer identifiziert werden. Mit der dritten PIN (Signatur-PIN), also der, die sich in der Ziffernfolge unterscheidet, signieren Sie Ihren elektronischen Schriftverkehr mit Ihrem Rentenversicherer.

Wer kann an dem eSERVICE teilnehmen?

Es können alle Kunden der gesetzlichen Rentenversicherung den eSERVICE nutzen, die im Besitz einer Signaturkarte sind und die die Hard- und Software-Voraussetzungen erfüllen.

Woher erhalte ich eine Signaturkarte?

Es gibt verschiedene Anbieter für Signaturkarten. Dazu zählen zum Beispiel einige Sparkassen, Banken oder die Telekom. Auch benutzen einige Arbeitgeber Mitarbeiterausweise, die für die digitale Signatur genutzt werden können. Eine Liste der von uns unterstützten Karten finden Sie unter den technischen Voraussetzungen.

Welche Hardware und Software Voraussetzungen muss mein PC erfüllen?

Eine Auflistung der benötigten Hard- und Software-Voraussetzungen erhalten Sie hier.

Ich starte den eSERVICE, aber nichts passiert. Wo liegt der Fehler?

Sie haben voraussichtlich JAVA VM nicht installiert beziehungsweise nicht aktiviert. Weitere Informationen finden Sie unter den technischen Voraussetzungen.

Das Java Applet wird gestartet, aber der Kartenleser wird nicht erkannt.

Überprüfen Sie bitte den Anschluss Ihres Kartenlesegerätes. Bitte überprüfen Sie in der Auflistung der technischen Voraussetzungen, ob Ihr Kartenlesegerät von unserer Anwendung unterstützt wird.

Das Java Applet erkennt zwar den Kartenleser, aber die Karte wird nicht erkannt! Es erscheint der Fehler "Die Signaturkarte in Ihrem Kartenleser ist für diese Anwendung nicht geeignet oder falsch eingelegt. Bitte prüfen Sie den korrekten Sitz der Signaturkarte oder legen Sie eine andere ein."

Eine Übersicht der unterstützten Signaturkarten finden Sie unter den technischen Voraussetzungen. Bitte überprüfen Sie, ob Ihre Signaturkarte unterstützt wird.

Nach erfolgreicher PIN-Eingabe erscheint die Meldung, dass mein Zertifikat noch nicht freigegeben beziehungsweise aktiviert ist.

Setzen Sie sich bitte mit Ihrem Trustcenter in Verbindung.

Nachdem ich einen Versicherungsverlauf, eine Rentenauskunft oder eine Renteninfo angefordert habe, wird der Bildschirm weiß und oben links ist ein kleines Kästchen zu sehen. Mehr passiert nicht. Den Acrobat Reader habe ich installiert.

Der Browser kann das Acrobat Reader Plugin nicht öffnen. Eine erneute Installation des Acrobat Readers sollte Abhilfe schaffen. Grundsätzlich kann man aber auch das PDF-Dokument downloaden (rechte Maustaste auf dem Link, dann "Ziel speichern unter..." wählen), und anschließend die abgespeicherte Datei im Acrobat Reader öffnen.

Nach dreimaliger Falscheingabe der PIN-Nummer ist der Fehlbedienzähler der Signaturkarte abgelaufen. An wen muss ich mich jetzt wenden?

Setzen Sie sich bitte mit Ihrem Trustcenter in Verbindung.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Wenden Sie sich an unsere kostenlose Hotline (0800) 582 347358 oder per E-Mail an eservice@deutsche-rentenversicherung.de.
Sie erreichen unsere Telefonhotline:

Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 19.30 Uhr
und Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr.

Um möglichst genau das Problem eingrenzen zu können, bitten wir Sie um Informationen zu folgenden Punkten:
  1. Welches Betriebssystem setzen Sie ein?
  2. Welchen Browser (incl. Version) setzen Sie ein?
  3. Welchen Kartenleser setzen Sie ein (Schnittstelle USB oder Seriell)?
  4. Welche Signaturkarte setzen Sie ein?
  5. Laufen zeitgleich andere Anwendungen, die Ihren Kartenleser / Ihre Karte in Anspruch nehmen / blockieren?
  6. Welche Java Version setzen Sie ein (SUN oder Microsoft, welche Version)?
  7. Aktivieren Sie bitte die Konsole der Java VM im Browser und schicken Sie uns das Java-LOG nachdem der Zugriff erneut fehlgeschlagen ist.
  8. Schicken Sie uns bitte Screenshots (Erstellen mit <Alt Gr> + <Druck>) zu, die das Problem veranschaulichen.
  9. Verwenden Sie beim Netzzugang einen Proxy oder eine Firewall? Welche?

Kann ich den eService aus dem Ausland nutzen?

Derzeit unterstützen wir im eService nur deutsche Signaturkarte, welche die Voraussetzung für unseren Online-Service sind. Daher besteht momentan nur die Möglichkeit eine Signaturkarte eines deutschen Trustcenters zu beantragen, um an dem Verfahren teilzunehmen. Hierfür ist eine persönliche Identifizierung nötig.
Natürlich haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, Unterlagen über das Internet anzufordern, die Ihnen zugeschickt werden können.

Wird meine HBCI-Karte im eService unterstützt?

Nein. HBCI ist die Abkürzung für "Homebanking Computer Interface" und ist ein offener Standard für den Bereich Electronic Banking und wird somit auch nur für diesen verwendet. Signaturkarten hingegen besitzen eine Unterschriftenfunktion, wodurch  handschriftliche Unterschriften durch elektronische ersetzt werden, die in gleicher Weise rechtsverbindlich sind. Damit kann ein elektronisches Dokument signiert werden und die Identität der Person, die das Dokument versandt hat, einwandfrei nachgewiesen werden.

Was bedeutet „Zugang eröffnen“?

Sie erklären sich gegenüber dem Rentenversicherungsträger damit einverstanden, dass dieser Ihnen künftig alle Dokumente auf elektronischen Weg (verschlüsselt) übersendet. Für weitere Infos lesen Sie hierzu bitte die Nutzungsbedingungen zum Empfang von elektronischen Dokumenten des RV-Trägers (Zugangseröffnung).

Wie kann ich meinen Zugang widerrufen?

Sie sind berechtigt, die "Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation" jederzeit und ohne Angabe von Gründen für die Zukunft zu widerrufen. Dies bewirkt die Löschung der gespeicherten Daten.
Zu diesem Zweck sind im eService-Angebot der Rentenversicherung Widerrufsmöglichkeiten eingerichtet. Der Widerruf kann auch schriftlich an den zuständigen Rentenversicherungsträger gerichtet werden.

Deutsche Rentenversicherung Westfalen

16.06.2008