Regelaltersrente

Sie haben Anspruch auf Regelaltersrente, wenn Sie
  • die Regelaltersgrenze erreicht und
  • die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben.


Sind Sie vor dem 1.1.1947 geboren, liegt Ihre Regelaltersgrenze bei 65 Jahren.

Sind Sie in der Zeit vom 1.1.1947 bis 31.12.1963 geboren, so wird für Sie die Regelaltersgrenze ab dem Jahr 2012 stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Ab welchem Lebensalter Sie die Regelaltersrente in Anspruch nehmen können, entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle.

Anhebung der Altersgrenze
Versicherte
Geburtsjahr
Anhebung
um Monate
auf Alter Jahrauf Alter Monat
1947
1
65
1
1948
2
65
2
1949
3
65
3
1950
4
65
4
1951
5
65
5
1952
6
65
6
1953
7
65
7
1954
8
65
8
1955
9
65
9
1956
10
65
10
1957
11
65
11
1958
12
66
0
1959
14
66
2
1960
16
66
4
1961
18
66
6
1962
20
66
8
1963
22
66
10
1964
24
67
0

Sind Sie nach dem 31.12.1963 geboren, erreichen Sie die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren.
 
Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Regelaltersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze ist nicht möglich.


Auf die allgemeine Wartezeit sind anzurechnen:
  • Beitragszeiten (Pflicht- und freiwillige Beiträge)
  • Kindererziehungszeiten
  • Pflichtbeiträge für Zeiten der nicht berufsmäßigen Pflege eines Angehörigen
  • Zeiten aus dem Versorgungsausgleich und dem Rentensplitting unter Ehegatten oder unter Lebenspartnern
  • Zeiten geringfügiger Beschäftigung mit Beitragszahlung des Arbeitnehmers
  • Monate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung
  • Ersatzzeiten (zum Beispiel Flucht, politische Haft in der DDR)

Haben Sie die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt, kommt eventuell eine Beitragserstattung oder die weitere Zahlung von freiwilligen Beiträgen in Betracht.

Vertrauensschutzregelung

Wenn Sie vor dem 1.1.1955 geboren sind und vor dem 1.1.2007 Altersteilzeitarbeit verbindlich vereinbart haben, können Sie die Regelaltersrente weiterhin nach Vollendung des 65. Lebensjahres beziehen. Das Gleiche gilt, wenn Sie vor dem 1.1.1964 geboren sind und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.


Deutsche Rentenversicherung Westfalen

30.10.2008