Sie haben Fragen zur Rente, Rehabilitation oder Altersvorsorge?
Hier finden Sie uns!
Service wird bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen groß geschrieben: ob online oder per E-mail, am kostenfreien Servicetelefon oder im persönlichen Gespräch - wir sind für Sie da! Nutzen Sie unser Angebot an Beratungsstellen.
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Beratung am Rosenmontag
Öffnungszeiten der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Westfalen am Rosenmontag
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Übermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer an die Deutsche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist – ebenso wie alle anderen Institutionen in Deutschland, die Rentenzahlungen leisten (z. B. Banken und Versicherungen) – gesetzlich verpflichtet, im Rahmen einer sog. Rentenbezugsmitteilung der Finanzverwaltung Mitteilung über geleistete Rentenzahlungen zu machen.
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Änderungen bei den Rentenzahlungen im Verhältnis zu den Niederlanden
Ab 01.01.2010 Direktzahlung im Verhältnis zu den Niederlanden:
Aufgrund einer Vereinbarung der niederländischen und deutschen Ministerien verändern sich ab Januar 2010 die bisherigen Rechtsgrundlagen für die Rentenauszahlung im Verhältnis zu den Niederlanden. Für ca. 60.000 Bezieher einer deutschen Rente müssen daher die Zahlungsmodalitäten für die Rentenauszahlung angepasst werden.
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Altersvorsorge macht Schule
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Der Rentenblicker kommt
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Servicebereich
Bürgerservice
Thema des Monats: "Februar 2010: Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten"
Wie die gesetzliche Rentenversicherung bei dem Verlust eines Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners hilft, war Thema des Monats Januar. Warum und wie Einkommen auf Hinterbliebenen- und Waisenrente anzurechnen ist, wird im Folgenden beschrieben.
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